Profitiere von unserer langjährigen Berufserfahrung und erhalte Wissen & Tipps,
die die Fahrausbildung entspannt und lehrreich für Dich machen.
Wir unterstützen Dich mit Einfühlungsvermögen, Geduld und auch Spaß auf Deinem Weg zum Führerschein!
Aktuelle Medien und moderne Fahrzeuge bereiten Dich professionell auf Fahrvergnügen und Mobilität der Zukunft vor.
Führerscheinklassen
- Klasse B: Autoführerschein; Mindestalter 18 Jahre
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren ab 17 Jahren - bis zum 18. Geb. nur mit geeigneten Begleitpersonen
- B196: Leichtkrafträder; max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW bei einem Verhältnis von 0,1 kW/kg; Mindestalter 25 Jahre und seit 5 Jahren Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Klasse A1: Leichtkrafträder; max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW bei einem Verhältnis von 0,1 kW/kg; Mindestalter 16 Jahre
- Klasse A2: Zweiräder bis max. 35 kW, bei einem Verhältnis von max. 0,2 kW/kg; Mindestalter 18 Jahre
- Klasse A: Zweiräder über 50 ccm Hubraum und bbH über 45 km/h; Mindestalter bei Direkteinstieg ab 24 Jahren oder 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h und max. 50 ccm; ab 15 Jahren
- MOFA: Zweirad mit max. 25 ccm und max. 25 km/h; Mindestalter 15 Jahre
Theorie und Praxis
Theoretischer Unterricht
Unsere Fahrlehrer unterrichten Dich in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss sowie dem entsprechenden klassenspezifischen Teil.
Darüber hinaus erhälst Du viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen und Bahnübergänge
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver und Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen, Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der Unterrichtseinheiten, jeweils
aufgesplittet in grund- und klassenspezifischen Stoff, beträgt:
- Klasse B Ersterwerb: 12+2 á 90 Min.
- Klasse A1 Ersterwerb: 12+4 á 90 Min.
- Klasse A2 Ersterwerb: 12+4 á 90 Min.
- Klasse A Ersterwerb: 12+4 á 90 Min.
- Klasse AM Ersterwerb: 12+2 á 90 Min.
- Bei Erweiterung von Klassen B, A1 oder AM auf A2 oder A: 6+4 á 90 Min.
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Für die Übungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben, die Vorgabe lautet aber, dass wir Dich zu einem
verantwortungsvollen, sicheren und umweltbewussten Kraftfahrer
ausbilden.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.